21. Dezember 2017Allgemein

Highlights aus dem neuen Regierungsprogramm

Am 16.12.2017 wurde von der neuen Bundesregierung das Regierungsprogramm 2017 – 2022 veröffentlicht. Darin finden sich auch angekündigte steuerliche Änderungen. Ein Großteil der Maßnahmen wird allerdings nur in Grundzügen dargestellt. Einige Maßnahmen seien hier kurz herausgegriffen, die Umsetzung bleibt jedoch abzuwarten.:

  • Zusammenführen der „UGB-Bilanz“ und der „Steuerbilanz“ zu einer „Einheitsbilanz“, nur noch ein Betriebsvermögensvergleich
  • Reduktion der Einkunftsarten
  • Tarifreform und damit Senkung der Abgabenbelastung, insbesondere für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen
  • Vereinfachung der steuerlichen Gewinnermittlung bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften)
  • „Abzugsfähigen Privatausgaben“ anstelle von Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastung
  • Einführung eines „Familienbonus Plus“ in Form eines Abzugsbetrages von EUR 1.500 pro Kind und Jahr und dadurch Reduktion der Steuerlast um bis zu EUR 1.500 p.a., jedoch keine Auszahlung einer Negativsteuer
  • Reduktion des Körperschaftsteuersatzes
  • Wiederherstellung der Regelung zur Einlagenrückzahlung (im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG in der Fassung vor der Steuerreform 2015/2016)
  • Angleichung der steuerlichen Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern an das Unternehmensgesetzbuch im betrieblichen Bereich, z.B. degressive Abschreibung
  • Erleichterung von Betriebsübergaben in der Familie
  • Der ab 01.05.2016 geltende Umsatzsteuersatz von 13 % für Übernachtungen wird wieder auf 10 % abgesenkt

Den Volltext des Regierungsprogrammes 2017 - 2022 können Sie hier abrufen:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/569203/Regierungsprogramm_2017%e2%80%932022.pdf/b2fe3f65-5a04-47b6-913d-2fe512ff4ce6

Quelle:KWT