13. April 2018Allgemein

Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Seit heuer sind Rechtsträger bzw deren geschäftsführende Organe verpflichtet, die Angaben hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Eigentümer einzuholen, aktuell zu halten und der Registerbehörde mitzuteilen. Bis zum 1.6.2018 muss die erstmalige Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer für bestehende Rechtsträger erfolgen (für ab Mai 2018 neu gegründete Rechtsträger - Meldung inner-halb von 4 Wochen ab Eintragung im Firmenbuch). Die betroffenen Rechtsträger (insbesondere Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Vereine und Stiftungen mit Sitz im Inland) müssen die Meldungen über das Unternehmerserviceportal (USP) machen. Einen ausführlichen Beitrag dazu können Sie in der KlientenInfo 1/2018 nachlesen. Wir können Sie dabei unterstützen.

Weiterführende Infos:

https://www.bmf.gv.at/finanzmarkt/WiEReG.html