23. Februar 2017Personalverrechnung und Arbeitsrecht

Umsetzung des „Beschäftigungsbonus“

In Umsetzung des Regierungsprogrammes hat der Ministerrat am 21.2.2017 die Eckpunkte des „Beschäftigungsbonus“ mittels Ministerratsvortrages beschlossen.

Im Rahmen einer Förderung sollen 50% der Lohnnebenkosten von neuen Beschäftigen für die Dauer von 3 Jahren nachträglich erstattet werden. Förderungsfähig sind Voll- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse. Eine Antragstellung soll ab 1. Juli 2017 möglich sein. Diese Fördermaßnahme soll – wie bereits die befristete Investitionszuwachsprämie – das Austria Wirtschaftsservice (AWS) (https://www.aws.at/) und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (http://www.oeht.at) abwickeln. Die Fördermittel sind mit 2 Mrd. Euro begrenzt. Das AWS wird die Förderrichtlinien mit den Ministerien entsprechend festlegen und veröffentlichen.

Den Ministerratsvortrag mit allen Details können Sie hier abrufen:

http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65407

Quelle: KWT