15. November 2017Sonstige Abgaben

Vergebührung von Wohnungsmietverträgen

Die Gebührenbefreiung für Wohnungsmietverträge tritt nun nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Damit sind alle Wohnungsmietverträge bei Abschluss ab dem 11-11-2017 gebührenbefreit. Bei NICHT – Wohnungsmietverträgen bleibt aber die Gebührenpflicht (bei Beurkundung) weiter bestehen was nun auch bei gemischter Nutzung (Wohnung/Büro) Diskussionsfälle mit der Finanz nach sich ziehen wird (nach Ansicht des BMF Zuordnung nach Überwiegen).

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_I_147/BGBLA_2017_I_147.pdf