28. Mai 2020Allgemein

Erneute Nachbesserungen beim Härtefall-Fonds

Die Härtefall-Fonds Richtlinie wird erneut überarbeitet. Die geplanten Eckpunkte wurden heute vom BMF bekanntgeben: Die Anzahl der förderbaren Monate soll von drei auf sechs erhöht und der Betrachtungszeitraum auf neun Monate ausgeweitet werden. Zudem soll ein sogenannter „Comeback-Bonus“ in Höhe von 500 Euro für alle Anspruchsberichtigen eingeführt werden. Weites sollen alle Auszahlungsbeträge der Phase 2, die wegen der 2.000 Euro-Obergrenze unter 500 Euro lagen, auf 500 Euro aufgerundet werden. Insgesamt würde damit eine Förderung über den Härtefallfonds von bis zu 15.000 Euro möglich.

Die finale Richtlinie wird erwartet. Die Ministerratsvorlage finden Sie hier Die heutige BMF-Pressemeldung finden Sie HIER.

Die heutige BMF-Pressemeldung finden Sie HIER.

An den Ministerrat wurde heute auch der Antrag für einen Neustartbonus herangetragen, nähere Informationen dazu finden Sie HIER.

 

Quelle: KSW