23. November 2006Allgemein

Barbewegungsverordnung

Auf Grund der Änderungen in der Bundesabgabenordnung un der damit in Zusammenhang stehenden „Barbewegungsverordnung“, veröffentlich im Bundesgesetzblatt 441.vom 21-11-2006, wurde zusammengefasst - für Betrieb über 150.000,00 Jahresumsatz die Losungsermittlung mittels Kassasturz VERBOTEN. Die Änderungen treten mit 1-1-2007 in Kraft. Näheres unter folgendem Link der WKO.