Mit 1.1.2007 werden Bulgarien und Rumänien in den Kreis der EU-Länder aufgenommen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht werden die beiden Länder ab 1.1.2007 nicht mehr als Drittstaaten be-handelt, es sind daher im Geschäftsverkehr mit Bulgarien und Rumänien zB die Bestimmungen über innergemeinschaftliche Lieferungen bzw Erwerbe anzuwenden. Übrigens: Das im Jahr 2006 mit Rumänien neu abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen wird ebenfalls ab 1.1.2007 wirksam. Dadurch ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: Reduktion der Baustellenfrist von 18 Monaten auf 12 Monate, Reduktion der Quellensteuer für Dividenden auf 0% im Konzern bzw auf 5 % in allen übrigen Fällen, Reduktion der Quellensteuer für Zinsen auf 0% bis 3 %.