Wozu benötigt man eine EORI-Nummer? Die EORI-Nummer dient zur eindeutigen Identifikation sämtlicher Wirtschaftsbeteiligter innerhalb der EU und ist bei jeder Form des Informations- bzw. Datenaustausch (insbesondere bei Zollanmeldungen) mit den Zollbehörden der EU erforderlich.
Wer muss sich registrieren lassen? Wirtschaftsbeteiligte, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft haben, müssen sich jedenfalls registrieren lassen; das sind alle Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben (auch passiv), die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (z.B. als Importeur, Exporteur, Anmelder, Bewilligungsinhaber für ein Zollverfahren u.dgl.). Wirtschaftsbeteiligte, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht im Zollgebiet der Gemeinschaft haben, müssen sich jedenfalls dann registrieren lassen, wenn sie
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in der Gemeinschaft eine summarische Anmeldung oder eine Zollanmeldung (ausgenommen mündliche oder konkludente Zollanmeldung sowie Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung) abgeben;
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in der Gemeinschaft eine summarische Ausgangs- oder Eingangsanmeldung abgeben;
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ein Verwahrungslager betreiben;
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eine Bewilligung zum Zugelassenen Versender zur Ausstellung von Versandpapieren T2L oder zum Zugelassenen Versender im Versandverfahren beantragen;
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ein Zertifikat als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter beantragen;
Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte können sich registrieren lassen.
Registrierung unter https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/eori-antragsverfahren/eori-antragsverfahren.html#Wer_muss_sich_registrieren_lassen_