10. Februar 2012Allgemein

HFU Freistellung für EPUs

Unternehmer, die keine Dienstnehmer beschäftigt haben, können nicht auf die HFU-Liste kommen, da diese Unternehmer ja kein Konto bei der GBK haben. Hier ein Leitfaden für Unternehmer zur Erlangung einer Bestätigung durch die GBK um diese dem Auftraggeber vorlegen zu können:

Unternehmer können die Bestätigung, dass Sie nicht unter die einschlägigen Regelungen der "AGH" fallen, von der WGKK bekommen in dem das Formular, abrufbar unter

ausgefüllt, ausgedruckt  und unterschrieben und zusammen mit der Gewerbeberechtigung (!!) per FAX oder MAIL an das "Dienstleistungszentrum - AGH / WGKK" übermittelt wird. Es sollte dann nach einigen Tagen die gewünschte Bestätigung zugeschickt werden.  Tipp: --> Die Bestätigung gilt grundsätzlich bis zum Ablauf des Monates nach Ausstellung der Bestätigung, also Ausstellung z.B. 5.2.2012 --> Gültig bis 31-3-2012. Es wäre somit am effizientesten die Anträge jeweils zeitnah am Beginn eines Monates übermitteln, dann kommt man mit "6 Anträgen" über ein ganzes Jahr.

Weitere Infos zur "AGH"