Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde nur die Abzugsverpflichtung auf den 30.4.2012 verschoben. Wertzuwächse aus Forderungswertpapieren, die ab dem 1.10.2011 angeschafft werden, fallen bereits unter das neue Steuerregime.
Wie schon für Aktien zum 1.1.2011 kann durch Anschaffung von Anleihen vor dem 1.10.2011 noch das alte Besteuerungsregime genutzt werden. Realisierte Wertsteigerung sind für diese Anleihen weiterhin nur innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerhängig; die auf diese Anleihen entfallenden Stückzinsen unterliegen beim Einkauf ebenfalls noch der bisherigen Regelung und führen daher zu einer KESt-Gutschrift. (Quelle: VWT)