01. Juni 2003Personalverrechnung und Arbeitsrecht

Pauschaler DG-Beitrag für geringfügig Beschäftigte

Der pauschalierte 16,4%ige DG-Beitrag zur Kranken- und Pensionsversicherung für geringfügig Beschäftigte wurde mit Wirkung ab 1.4.2003 als verfassungswidrig aufgehoben. Mit 1.6.2003 tritt nun eine Ersatzregelung mit unveränderten Beiträgen in Kraft. Mit dem neuen Dienstgeberabgabegesetz (DAG), BGBL I 2003/28, tritt an die Stelle des bisherigen pauschalierten Dienstgeberbeitrages eine Dienstgeberabgabe. Wenn die Summe der monatlich allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) aller von einem Dienstgeber im gesamten Bundesgebiet geringfügig Beschäftigten das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2003: Euro 464,07) übersteigt, ist für alle geringfügig Beschäftigten - neben dem UV-Beitrag in der Höhe von 1,4% - eine pauschalierte Abgabe in Höhe von 16,4% der Beitragsgrundlage zu entrichten.

Quelle: Fachsenat für Steuerrecht