04. Juni 2006Personalverrechnung und Arbeitsrecht
Pauschale Reisekostenersätze bei freien Dienstnehmern wieder sozialversicherungsfrei
Aufgrund des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2006 (SVÄG 2006) können pauschale Reisekos-tenvergütungen für freie Dienstnehmer (unter denselben Voraussetzungen wie für „echte“ Dienstnehmer) rückwirkend für Beitragszeiträume ab 1.5.2005 beitragsfrei behandelt werden. Die Gesetzesände-rung ist eine Reaktion auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), der diese Reisekoste-nersätze bei freien Dienstnehmern als beitragspflichtig eingestuft hat. Laut Mitteilung der NÖGKK kann für Beitragszeiträume ab 1.5.2005, in denen Reisekostenvergütungen beitragspflichtig abgerechnet wur-den, eine Aufrollung durchgeführt werden. Dabei sind auch die entsprechenden Lohnzettel zu korrigieren und noch einmal an die jeweils zuständige Gebietskrankenkasse zu übermitteln.