04. Dezember 2005Personalverrechnung und Arbeitsrecht
Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds-Beitrag war verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich entschieden, dass die Einhebung des Beitrages nach dem IESG (0,7% der ASVG-Beitragsgrundlage) spätestens seit Dezember 1999 bis 2004 verfassungswidrig war, weil die vorhandenen Überschüsse vom Gesetzgeber unzulässigerweise abge-schöpft und nicht für Beitragssenkungen verwendet wurden. Die Aufhebung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen durch den VfGH wird aber erst mit Ablauf des 30.11.2006 wirksam. Daher muss der IESG-Beitrag weiterhin entrichtet werden. Nur einige wenige Anlassfälle, die vor Veröffentli-chung des Prüfungsbeschlusses vom 7.4.2005 bereits Rückzahlungsanträge gestellt haben, sind von der Aufhebung im beantragten Umfang begünstigt. Für alle anderen Antragsteller gilt leider: Außer Spesen nichts gewesen