Der VwGh hat am 25-1-2007 beschlossen, an den VfGh den Antrag zu stellen, §1(1)Z1 ErbStG als verfassungswidrig aufzuheben. Das betrifft die Erwerbe von Todes wegen. Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.
Der VwGh hat am 25-1-2007 beschlossen, an den VfGh den Antrag zu stellen, §1(1)Z1 ErbStG als verfassungswidrig aufzuheben. Das betrifft die Erwerbe von Todes wegen. Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.