Analog zur Regelung der Abfertigung neu für Arbeitnehmer/innen soll ab 1.1.2008 auch für Selbständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge geschaffen werden. Selbständige, die nach GSVG in der Krankenversicherung pflichtversi-chert sind, sollen demnach verpflichtet werden, 1,53 % ihrer GSVG-Beitragsgrundlage in die neue Selbständigenvorsorge einzuzahlen; sonstige Selbständige können sich im Rahmen eines Opting-in-Modells zu einer solchen Beitragszahlung verpflichten. Die Eckpunkte:
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Beitragssatz 1,53 von der individuellen (GSVG)Beitragsgrundlage
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Pflichtbeiträge sind Betriebsausgabe
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Abfindung wird mit nur 6% besteuert
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Bei Option auf Auszahlung über Rente: steuerfrei!!
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Anspruch auf Abfindung: erst nach mind. 2 Jahren Ruhendstellung des Gewerbes