20. Januar 2011Sozialversicherung

Keine Zurechnung des Gewinnfreibetrages zur GSVG-Beitragsgrundlage

Der (alte) Investitionsfreibetrag war der GSVG-Beitragsgrundlage zuzurechnen. Ungeachtet dessen, dass sich nunmehr anstelle des Investitionsfreibetrages im § 10 EStG der Gewinnfreibetrag findet, ist dieser nicht der GSVG-Beitragsgrundlage zuzurechnen, weil sich die Zurechnungsregelung ausdrücklich nur auf den Investitionsfreibetrag bezieht (lt Schreiben SVA an KWT vom November 2010).