12. Dezember 2012Sozialversicherung

Verschärfte Meldepflicht für neue Selbständige

Im Gegensatz zur bisherigen Verwaltungspraxis müssen neue Selbständige das Überschreiten der Versiche-rungsgrenzen 2012 (6.453,36 bzw 4.515,12 bei anderer Erwerbstätigkeit) bis 31/12/2012 melden, sonst droht ein Strafzuschlag von 9,3 %. Bisher konnte die Überschreitungserklärung bis zur Rechtskraft des jeweiligen Steuerbescheides erfolgen.