20. Mai 2015Allgemein

Aktueller Stand betreffend Registrierkassenpflicht

Das BMF präsentiert die ersten Details aus dem Begutachtungsentwurf zur Steuerreform 2015/2016 am 19/5/2015:

Wir informieren Sie brandaktuell über den aktuellen Stand betreffend Registrierkassenpflicht:

  1. Voraussetzung: überwiegend Barumsätze (> 50% aller Transaktionen in Bar)
  2. Ausnahmen: a. Umsatz bis 15.000,00 (ab Drittfolgemonat ab Überschreiten) b. „kalte Hände“: bis 30.000,00; kleine Vereinsfeste
  3. Belegerteilungspflicht a. Für jeden, außer unzumutbar b. Kunde ist zur Entgegennahme + außerhalb Geschäftsräumlichkeiten verpflichtet; KEINE Aufbewahrungsverpflichtung für Kunden! Keine strafrechtlichen Konsequenzen!
  4. Inkrafttreten 1.1.2016
  5. Inkrafttreten der Sicherheitslösung (Chip/Fiskalspeicher): 1.1.2017
  6. Anschaffung neuer Registrierkasse (Keine Umrüstung möglich) a. Vorzeitige Abschreibung bis 2.000,00 b. Anschaffungsprämie: 200,00

 

Wir werden Sie laufend weiter zum gesamten Steuerreformpaket informieren.