Nach neuesten Informationen lenkt Minister Schelling bei den Registrierkassen ein. Auf Druck der WKO soll nun im Erlasswege 6 Monate Straffreiheit eingeräumt werden, was laut Medienberichten einer defacto Verschiebung der Registrierkassenpflicht auf 30-6-2016 entspricht. Der Druck im BMF wurde offenbar zu groß, es kommen immer mehr Fragen aus der Praxis die bis dato nicht beantwortet werden konnten.
Dazu darf kritisch angemerkt werden,
- dass sich Prüfer des Finanzamtes nicht zwingend an Erlässe zu halten haben (ein Erlass steht nicht über dem Gesetz) UND
- dass die Straffreiheit keine Aussage betreffend der nicht vorhandenen Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungssysteme und damit einer eventuell doch schon mit 01-01-2016 vorhandenen Schätzungsberechtigung führen könnte, falls kein entsprechendes Kassensystem vorhanden ist.