Die Bundesregierung hat ein neues Arbeitsprogramm für 2017/2018 beschlossen. Im Bereich Steuern und Abgaben sind nachfolgende Eckpunkte vorgesehen. Die Umsetzung durch Gesetzesentwürfe und den nachfolgenden parlamentarischen Prozeß sind abzuwarten: Eckpunkte des neuen Regierungsprogramms:
- Erstattung von 50% der Lohnnebenkosten für neue Mitarbeiter/Arbeitsplätze für 3 Jahre (Abwicklung über AWS)
- Ausweiten der Werbeabgabe auf den Online-Bereich und Senken des Steuersatzes
- Ausgleichen der kalten Progression, indem ab einer Inflation von 5 % die ersten beiden Tarifstufen automatisch indexiert werden (ab 2019)
- Halbieren der Flugabgabe
- Erhöhen der Forschungsprämie von 12 % auf 14 % (ab 2018)
- Investitionsförderung durch vorzeitige Abschreibung iHv 30% für Investitionen von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern; begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter, bspw Maschinen, ausgenommen sind insbes. Gebäude und PKW (geplant für 1.3. bis 31.12.2017)
Das Regierungsprogramm können Sie hier abrufen: http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201