11. Januar 2018Allgemein

Beschäftigungsbonus / Familienbonus / Familienbeihilfe

  1. Beschäftigungsbonus nur mehr bis 31. Jänner 2018 zu beantragen

    Das AWS informiert, dass der Beschäftigungsbonus aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung nur mehr bis 31. Jänner 2018 beim AWS beantragt werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.beschaeftigungsbonus.at/

    Den Beschluss der Bundesregierung vom 30. Dezember 2017 über das Auslaufen des Beschäftigungsbonus aus konjunkturpolitischen Erwägungen können Sie hier abrufen:

    Link

    Ergänzend anzumerken ist, dass zur Genehmigung des Beschäftigungsbonus derzeit noch ein Pränotifikationsverfahren bei der EU-Kommission anhängig ist.

  2. Ministerratsvortrag zum Familienbonus

    Der Ministerrat hat am 10. Jänner 2018 den Ministerratsvortrag zur Einführung des Familienbonus Plus beschlossen. Damit sollen Familien ab 2019 mit einem Familienbonus in Form eines Absetzbetrages von EUR 1.500 pro Kind und Jahr entlastet werden. Anspruch soll für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bestehen, für Studierende ist ein reduzierter Familienbonus von EUR 500 Euro vorgesehen. Der Familienbonus wird den bisherigen Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (bis zum 10. Lebensjahr) ersetzen. Der Familienbonus ist nicht negativsteuerfähig. Um geringverdienende Alleinerzieher auch zu berücksichtigen, ist eine Erhöhung des Alleinerzieher- und des Alleinverdienerabsetzbetrages geplant. Eine entsprechende Gesetzesvorlage durch BMF und BMFJ mit weiteren Details ist abzuwarten.

    Den Ministerratsvortrag 3/20 vom 10. 1. 2018 zum Familienbonus Plus finden Sie hier:

    Link

    Auf Basis des Ministerratsbeschlusses hat das BMF eine Fragen-Antworten-Liste zum Familienbonus Plus erstellt, die Sie hier abrufen können:

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  3. Begutachtungsentwurf zur Anpassung der Familienbeihilfe

    Das BM für Familien und Jugend hat in Abstimmung mit dem BMF einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes und des EStG zur Begutachtung bis 16. Februar 2018 versandt. Damit soll eine Anpassung bei der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag abhängig vom Wohnortstaat der Kinder ab 2019 eingeführt werden. Den Gesetzesentwurf können Sie hier abrufen: Link

    Weitere Erläuterungen können Sie hier abrufen: Link