10. Februar 2020Allgemein

Steuerliche Inhalte aus dem Regierungsprogramm 2020-2024 Folge 3

Folge 3: Ministerratsvortrag zur Steuerreform 

In Folge 3 übermitteln wir Ihnen die Zusammenfassung des Ministerratsvortrages zur Steuerreform vom 30/01/2020.

ab 01-01-2021:

  • Senkung des Eingangssteuersatzes der Lohn- und Einkommensteuer von 25% auf 20%
  • Erleichterungen Land und Forstwirtschaft ( u.a. Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 700TSD, 3 Jahresverteilung möglich)
  • Ökologisierende Maßnahmen 2021: Vereinheitlichen der Flugticketabgabe, Ökologisierung der NoVA, der LKW-Maut, des Dienstwagenprivilegs und des Pendlerpauschales) sowie Einsetzen einer Task Force für eine ökosoziale Steuerreform
  • Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55% für Einkommen über 1 Mio. Euro

ab 01-01-2022:

  • Senkung der zweiten Stufe des Einkommensteuertarifs von 35% auf 30% und die dritte Stufe von 42% auf 40%
  • Der Familienbonus Plus soll auf 1.750 Euro und der Kindermehrbetrag auf 350 Euro angehoben werden
  • Begünstigung für Mitarbeitererfolgsbeteiligungen
  • der Grundfreibetrag soll von 30.000 auf 100.000 Euro angehoben werden, sodass das Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von 100.000 Euro besteht
  • Die betragliche Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) soll von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden
  • Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen-und Ausgabenrechner analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler

 

Quelle und komplettes Dokument des BKA: Ministerratsvortrag zur Steuerreform