Folge 3: Ministerratsvortrag zur Steuerreform
In Folge 3 übermitteln wir Ihnen die Zusammenfassung des Ministerratsvortrages zur Steuerreform vom 30/01/2020.
ab 01-01-2021:
- Senkung des Eingangssteuersatzes der Lohn- und Einkommensteuer von 25% auf 20%
- Erleichterungen Land und Forstwirtschaft ( u.a. Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 700TSD, 3 Jahresverteilung möglich)
- Ökologisierende Maßnahmen 2021: Vereinheitlichen der Flugticketabgabe, Ökologisierung der NoVA, der LKW-Maut, des Dienstwagenprivilegs und des Pendlerpauschales) sowie Einsetzen einer Task Force für eine ökosoziale Steuerreform
- Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55% für Einkommen über 1 Mio. Euro
ab 01-01-2022:
- Senkung der zweiten Stufe des Einkommensteuertarifs von 35% auf 30% und die dritte Stufe von 42% auf 40%
- Der Familienbonus Plus soll auf 1.750 Euro und der Kindermehrbetrag auf 350 Euro angehoben werden
- Begünstigung für Mitarbeitererfolgsbeteiligungen
- der Grundfreibetrag soll von 30.000 auf 100.000 Euro angehoben werden, sodass das Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von 100.000 Euro besteht
- Die betragliche Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) soll von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden
- Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen-und Ausgabenrechner analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler
Quelle und komplettes Dokument des BKA: Ministerratsvortrag zur Steuerreform