14. Mai 2020Allgemein

Corona-Hilfspaket für Gastronomie ("Wirtshaus-Paket")

Die Bundesregierung hat angekündigt, ein Maßnahmenpaket für die Gastronomie ("Wirtshaus-Paket") mit steuerlichen Entlastungen und weiteren Unterstützungen zum Konsumanreiz zu schnüren. Ein Gesetzesentwurf mit dem Titel 19. COVID-19-Gesetz (IA 537/A) liegt nun vor und enthält folgende Eckpunkte:

  • Anheben der Grenze für steuerfreie Essensgutscheine für Gastronomie von EUR 4,4 Euro auf EUR 8 und für Lebensmittelgutscheine von EUR 1,10 auf EUR 2 ab 1. 7.2020
  • Erhöhen der Absetzbarkeit von Geschäftsessen von 50% auf 75% ab 1. Juli bis Ende 2020
  • Senken der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke von 20% auf 10% ab 1.7. bis Ende 2020
  • Abschaffen der Schaumweinsteuer ab 1.7.2020

Weiters sind Erleichterungen bei der Gastgewerbe-Pauschalierung in der Form geplant, dass die Pauschalierungsgrenze von EUR 255.000 auf EUR 400.000 Jahresumsatz, das Grundpauschale von 10 % auf 15 % des Umsatzes und der Mindestpauschalbetrag von EUR 3.000 auf EUR 6.000 angehoben werden. Diese Änderungen werden in der Gastgewerbe-Pauschalierungsverordnung festgelegt.

 

Alle geplanten Erleichterungen finden Sie auch in den BMF-FAQ zum Corona Hilfspaket unter der Rubrik "Wirtshaus-Paket".