18. Juni 2020Allgemein

Regierungspläne: befristeter 5% USt-Satz für Gastronomie/ Kultur/ Publizistik, Verlängerung der Steuerstundungen bis Jänner 2021

Laut BMF-Pressemeldungen plant die Regierung weitere Erleichterungen im Abgabenrecht, zB einen befristeten Umsatzsteuersatz von 5% für Speisen und Getränke in der Gastronomie, für Kultur und für Publizistik, eine automatische Verlängerung der Steuerstundungen bis 15. Jänner 2021, Senken der untersten Einkommensteuerstufe von 25 auf 20 Prozent, Einführen eines Verlustrückertrags, einer Investitionsprämie und einer degressiven Abschreibung bis 30% im Anschaffungsjahr.
Details können Sie in den BMF-Pressemeldungen HIER und HIER abrufen. Wir halten Sie am laufenden, sobald ein Gesetzesentwurf und Praxisinfos vorliegen.

Quelle: KSW