Mitglieder der Stadt, Gemeinde und Ortsverwaltung können entweder die tatsächlich angefallenen Werbungskosten nach Belegen geltend machen oder stattdessen einen Pauschalbetrag in Höhe von 15% der Bezüge (Brutto abzüglich steuerfreier und sonstiger Bezüge) mindestens 438,00, maximal 2.628,00 pro Jahr beantragen !
Für alle anderen politischen Funktionäre gelten die allgemeinen Grundsätze für die Geltendmachung von Werbungskosten.