02. September 2014Ertragssteuern
Anpassung von laufenden Steuervorauszahlungen 2014 - Frist 30/9/2014
Wir dürfen Sie nochmals an die Frist 30/9/2014 zur Anpassung von laufenden Steuervorauszahlungen 2014 erinnern:
• Ein Herabsetzungsantrag für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2014 kann letztmalig bis 30.9.2014 gestellt werden. Dem Antrag sollte vorsorglich auch eine Prognoserechnung für 2014 angeschlossen werden. Danach besteht nur mehr die Möglichkeit, die am 15.11.2014 fällige Vorauszahlung durch Stundungs- oder Ratenansuchen hinauszuschieben (Zinsen!), eine eventuelle Gutschrift erfolgt dann erst bei Buchung des Steuerbescheides 2014 frühestens im Jahr 2015. Übrigens: für die Beiträge der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft besteht ebenfalls die Möglichkeit der Herabsetzung.
Bei Fragen dazu nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf!