Wer in den letzten Tagen Mitteilungen zur automatischen Arbeitnehmerveranlagung 2017 erhalten hat sollte die dort ausgewiesenen Guthaben kritisch hinterfragen.
Da die vom Finanzamt automatisiert erstellten Bescheide nur die in den Datenübermittlungen enthaltenen Sonderausgaben berücksichtigen (Kirchensteuer und Spenden) sind die Bescheide meist unvollständig. Individuelle Positionen sind weiter nur auf Antrag zu berücksichtigen. In unserer täglichen Praxis stellen wir fest, dass gut 3/4tel aller automatischen Bescheide zu Ungunsten der Partei ausfallen! Hier gehen oft mehrere tausend Euro verloren!
Tipp: bis 31/12/2018 kann die Arbeitnehmerveranlagung 2013 noch eingereicht werden.