08. Januar 2020Ertragssteuern

Steuerliche Inhalte aus dem Regierungsprogramm 2020-2024

Folge 1: Punktation

Wir haben Ihnen nachfolgend die im Regierungspramm angeführte Punktation der für Unternehmen wichtigsten Punkte aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen aufgelistet. Die Punktation ist aus der Kurzfassung des Regierungsprogrammes. In den nächsten Tagen werden wir für Sie auf Basis der Langfassung des Regierungsprogrammes (328 Seiten) die einzelnen Punkte genauer unter die Lupe nehmen, kommentieren und kritisch durchleuchten. Verfolgen Sie also unsere Serie!

 

 Steuerentlastung

  •  Ausweitung Gewinnfreibetrag: Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von 100.000 Euro
  •  KöSt-Entlastung auf 21%
  •  KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)
  •  Analog der Begünstigung für Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Kapital eines Unternehmens soll alternativ auch die Möglichkeit geschaffen werden, die Belegschaft am Gewinn zu beteiligen.
  •  Sicherstellung der sozialen Absicherung für die Landwirtschaft (Erhöhung der Buchführungsgrenze auf 700.000 Euro, Absenkung fiktives Ausgedinge auf 10%, Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich Beschäftigte bis 27 Jahre, Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage auf das ASVG- Niveau)
  •  3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft
  •  Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen- und Ausgabenrechner analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler
  •  Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes, damit Steuerrecht einfacher und fairer wird

Ökosoziale Steuerreform

  •   Flugticketabgabe (deutliche Erhöhung Kurzstrecke, Erhöhung Mittelstrecke, Senkung Langstrecke, Anti-Dumping Regelung): Einheitliche Regelung von 12 € pro Flugticket
  •   NoVA ökologisieren (Erhöhung, Spreizung, Überarbeitung CO2-Formel ohne Deckelung)
  •  Entschlossener Kampf gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland: Diese stellen eine massive Belastung der österreichischen Bevölkerung dar. Tanktourismus belastet die österreichische CO2 Bilanz. Die Bundesregierung wird alle EU-rechtlich zulässigen Maßnahmen
     sowie nationale Maßnahmen setzen, um den Tanktourismus zu unterbinden und den LKW-Schwerverkehr zu reduzieren
  •  Ökologisierung der bestehenden LKWMaut (z.B. durch stärkere Spreizung nach Euroklassen)
  •  Ökologisierung Dienstwagenprivileg für neue Dienstwägen (stärkere Anreize für CO2freie Dienstwägen)
  •  Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales
  •   Erarbeitung des effizientesten ökonomischen Instrumentes zur schrittweisen Herstellung von Kostenwahrheit bei den CO2-Emissionen in den Sektoren, die nicht dem EU ETS unterworfen sind, z.B. durch CO2-Bepreisung über bestehende Abgaben oder ein nationales Emissionshandelssystem
  •   Ermittlung der volkswirtschaftlichen Kosten von CO2-Emissionen als Referenzwert für Kostenwahrheit
  •   Erarbeitung eines Implementierungspfades inklusive konkreter Maßnahmen zur Herstellung von Kostenwahrheit für CO2-Emissionen, die klare Lenkungseffekte haben, Planbarkeit sicherstellen, und die Erreichung der Pariser Klimaziele ermöglichen.
  • Ausarbeitung sektoral differenzierter Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für Private gibt, unter Berücksichtigung vorhandener Umstiegsmöglichkeiten, sektoraler Auswirkungen, regionaler Unterschiede der Lebensverhältnisse und sozialer Abfederung bei gleichzeitiger Wahrung des CO2-Lenkungseffektes.
  •  Schaffung von Wahlmöglichkeiten und Anreizen für den Umstieg für Unternehmen und Private

Einsatz auf internationaler Ebene

  • Einsatz für CO2-Zölle auf internationaler und europäischer Ebene
  • Einsatz für Besteuerung von Kerosin und Schiffsdiesel auf internationaler bzw. EU-Ebene 

 Bekämpfung des Steuerbetrugs 

  •  Konsequentes Vorgehen gegen internationale Steuerverschiebungen bzw. gegen jede Art von Missbrauch, Steuerbetrug und Steuervermeidung, effiziente Einbringung von Steuerrückständen
  •  Festhalten an der eingeführten digitalen Konzernsteuer, zumindest bis internationale Gespräche (auf Ebene der EU und der OECD), die Österreich unterstützt, zur Einführung einer digitalen Betriebsstätte signifikante Fortschritte erzielen

 

Quelle: https://gruene.at/themen/demokratie-verfassung/regierungsuebereinkommen-tuerkis-gruen