03. Oktober 2013Personalverrechnung und Arbeitsrecht
Steuerfreier Arbeitgeberzuschuß zur Kinderbetreuung erhöht
Seit 01-01-2013 können Arbeitgeber ihren Dienstnehmern bis zu 1.000,00 steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung gewähren. Die Anhebung von 500,00 auf 1.000,00 erfolgte eher "stillschweigend" mit einer Gesetzesänderung im Juli 2013 rückwirkend per 01-01-2013. Die Vorgangsweise gemäß Lohnsteuerrichtlinien ist beizubehalten.