Der Ministerrat hat am 3.5.2017 eine Regierungsvorlage zum Beschäftigungs-Sammelgesetz beschlossen und der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Mit diesem Gesetz soll einerseits das Budget für die KMU-Investitionszuwachsprämie, die Investitionszuwachsprämie für Großunternehmen und den Beschäftigungsbonus ab 2018 bis 2023 vorgesehen werden. Andererseits soll die Abwicklung des Beschäftigungsbonus durch das AWS näher geregelt werden. Es ist vorgesehen, dass der Beschäftigungsbonus auch iR von GPLA-Prüfungen geprüft werden kann. Weiters soll der Beschäftigungsbonus beim Förderungsempfänger, also dem Arbeitgeber, steuerfrei sein (§ 3 Abs 1 Z 35 idF RV).
Link zur Regierungsvorlage: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01620/index.shtml
Link zum Ministerratsvortrag: http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=66021