20. März 2020Personalverrechnung und Arbeitsrecht
Die neuen Richtlinien für die Corona-Kurzarbeit sind da!
UPDATE 23/03/2020
Aktualisierte AMS-Richtlinien zu COVID-19-Kurzarbeit
Das AMS hat die überarbeiteten Richtlinien zur Kurzarbeit (KUA-COVID-19) sowie das Kurzarbeitsbegehren und weitere Informationen zu den Pauschalsätzen online gestellt. Dies können Sie HIER abrufen.
Die neuen AMS-Richtlinien enthalten folgende wesentliche Verbesserungen:
- Der Antrag kann jederzeit ohne Fristen eingebracht werden (ab 16.3.)
- Offene Urlaube und Zeitausgleich müssen nicht vorab verbraucht, sondern können eingefroren werden
- Die gekürzte Normalarbeitszeit muss im Durchrechnungszeitraum gegeben sein – so kann auch eine zeitweilige Nullbeschäftigung in ein Kurzarbeitsmodell integriert werden.
- Übernahme der SV-Beiträge ab Beginn der Kurzarbeit.
- Auch Geschäftsführer sind gefördert, soferne sie ASVG-versichert sind
- Auch für einzelne Mitarbeiter möglich.
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Gestern Abend wurden die offiziellen Richtlinien zum Corona-Kurzarbeitsmodell veröffentlicht, die wesentliche Änderungen enthalten. Dies sind insbesondere:
- Kurzarbeit kann sofort (auch rückwirkend per 1.3.2020) beantragt werden.
- Urlaub und Zeitguthaben müssen nicht unbedingt konsumiert werden.
- Sonderzahlungen werden anteilig bei der Unterstützung für den Dienstgeber berücksichtigt.
- Die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung (mit Ausnahme des Beitrags zur betrieblichen Vorsorge) sowie die Lohnnebenkosten werden ab dem 1. Monat zur Gänze vom AMS übernommen.
- Die Aufstockung der Arbeitsstunden kann flexibler gehandhabt werden.
- Der Antrag wird innerhalb von 48h bewilligt.
Wer gehört zum förderbaren Personenkreis?
Grundsätzlich können nun für alle Arbeitnehmer Förderungen beantragt werden – auch für Lehrlinge und Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wenn sie ASVG-versichert sind.
Auf Arbeitgeberseite sind ausgenommen:
- Bund
- Bundesländer
- Gemeinden
- Gemeindeverbände
- Sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts
- Politische Parteien
Ärzte und andere Freiberufler, die meisten Vereine und ausgelagerte Gesellschaften mit beschränkter Haftung können die Förderung beanspruchen.
Was sind die nächsten Schritte für die Umsetzung der Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen?
- Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder mit den einzelnen Arbeitnehmern
- Vorbereitung folgender Dokumente:
- Sozialpartnervereinbarung "Betriebsvereinbarung" (wird in Kürze von der WKO veröffentlicht)
- AMS-Antragsformular
- Übermittlung der Unterlagen an die zuständige AMS Landesgeschäftsstelle
Die AMS-Formulare, Richtlinien und Rechenbeispiele finden Sie unter HIER