Die Bundesregierung versucht mit weiteren zahlreichen Maßnahmen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie bei Unternehmen, NPO und Dienstnehmern abzufedern. So wurde der Fixkostenzuschuss um weitere 6 Monate verlängert (Phase II) und der Anwendungsbereich erweitert. Auch die Kurzarbeit kann um weitere 6 Monate bis 31.3.2021 ausgedehnt werden. Gleichzeitig wurde mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und dem Investitionsprämiengesetz ein Bündel an Maßnahmen gesetzt, um die Wirtschaft zu stärken. Begleitet werden diese Maßnahmen von der Verlängerung von Stundungsmöglichkeiten, zinsenfreien Perioden und anderen Erleichterungen zur Unterstützung der Liquidität.
Abschließend empfehlen wir noch einen Blick auf die Termine ab September 2020.
Wir wünschen ein interessantes Lesevergnügen.